Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
1.
Es gelten ausschließlich unsere Geschäfts-, Liefer- und
Zahlungsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Bestellers oder
Geschäftspartners bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung.
2.
Technische Änderungen im Sinne eines
technischen Fortschritts bleiben vorbehalten
3.
Für Hotline- und Updateverträge bestehen
ergänzende Bestimmungen. Diese können bei uns frei Haus angefordert
werden.
4.
Die Vertragssprache ist deutsch.
§ 2 Auftragserteilung
Die Auftragserteilung hat grundsätzlich
schriftlich (auch per Mail oder Fax) zu erfolgen. Bei nur
mündlicher Bestellung gehen Übermittlungsfehler sowie etwaige
Missverständnisse zu Lasten des Bestellers. som-software ist berechtigt,
Aufträge an Drittfirmen zu übertragen. Liefertermine sind
unverbindlich und können gegebenenfalls abweichen.
§ 3 Lieferung, Funktionsumfang,
Dokumentation und Übersetzung
Lieferungen erfolgen zu Lasten des
Bestellers. Erkennt der Besteller Schäden an der Verpackung,
insbesondere bei Hardwarekomponenten, so ist dies vom
Transportunternehmer zu bescheinigen. Transportschäden, welche erst
nach dem öffnen der Ware erkennbar werden, sind innerhalb von einer
Woche bei som-software schriftlich zu melden. Ist eine Abnahme nach dem
Vertrag oder nach Gesetz erforderlich, so hat diese durch den
Auftraggeber binnen 2 Wochen nach Erhalt der Lieferung zu erfolgen.
Lässt der Auftraggeber den Zeitraum von 2 Wochen ohne
Programmabnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Software als
abgenommen.
Lizenzmodell:
Die som-software Softwarelösungen werden als
Named-User Nutzerlizenz in Runtime-Version ausgeliefert.
Das Named-User-Lizenzmodell beschreibt
in der
Informationstechnologie
eine
Lizenzierungsform, bei
der die maximale Anzahl der Nutzer festgelegt wird, die mit einem
registrierten, namentlich eingetragenen Zugang auf eine
Ressource zugreifen
dürfen. Eine Ressource ist zum Beispiel eine
Softwareanwendung, ein
Batchprozessor, eine
Datei oder ein
Arbeitsplatz. Die
Named-User-Lizenzierung unterscheidet sich damit von dem
Concurrent-User-Lizenzmodell,
bei dem die Anzahl der zeitgleich zugreifenden Nutzer festgelegt
wird. Während also beispielsweise eine
Software mit einer
Lizenz für 5 Concurrent-User auch von mehr als 5 Usern genutzt
werden darf, können dabei zu jedem Zeitpunkt aber nur maximal 5
User darauf zugreifen. Eine Software mit einer Lizenz für 5
Named-User hingegen kann ausschließlich von maximal 5
registrierten, namentlich eingetragenen Usern genutzt werden.
Abweichende Lizenzierungsformen müssen
separat vertraglich vereinbart werden.
som-software hat das Recht, die tatsächliche
Anzahl an eingesetzten Nutzerlizenzen jederzeit auf der
Kundendatenbank zu überprüfen. Werden mehr als die vertraglich
vereinbarte Anzahl Nutzerlizenzen innerhalb der
Berechtigungsvergabe eingerichtet, so sind diese kostenpflichtig
nach zu lizenzieren. Alle evtl. anhängigen Wartungs-, Hotline- und
Lizenzverträge werden rückwirkend seit Nutzungsbeginn
nachberechnet, mindestens jedoch für 1 Jahr ab Feststellung der
Lizenzüberschreitung. som-software behält sich etwaige
Schadensersatzansprüche vor.
Aufgrund des modularen Aufbaus der
Software kann der Softwareumfang von som-software individuell festgelegt und
eingestellt werden. Die Standardsoftware wird durch Abschaltung
oder Deaktivierung dem Vertragsumfang angepasst. Das Vorhandensein
/ die Sichtbarkeit einer nicht aktivierten Funktion impliziert
somit keinen automatischen Anspruch auf die kostenlose
Freischaltung dieser Funktionalität.
Dokumentationen sind allgemeiner Natur und beschreiben unter Umständen auch Funktionen, die nicht im jeweiligen Vertragsumfang enthalten sind. Abbildungen sind beispielhaft und haben keinen direkten Bezug zum Vertragsumfang. Nach erfolgten Softwareweiterentwicklungen werden die Dokumentationen sowie deren Übersetzungen entsprechend überarbeitet. Die ausgelieferte Softwareversion kann daher ggfls. von den Dokumentationen in Teilen abweichen.
§ 4
Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen sind, sofern nichts
anderes vereinbart wurde, sofort rein netto fällig. Bei
Zahlungsverzug behalten wir uns die Berechnung von Verzugsschäden
vor. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt., im
Exportfall zzgl. aller, vom jeweiligen Exportland vorgeschriebenen
Kosten (Gebühren, Zölle etc.).
som-software:
50 % bei
Auftragserteilung
50 % bei Lieferung
Hardware / Drittsoftware: 80 % bei Auftragserteilung
20 % bei Lieferung
Die o.g. Zahlungsbedingungen gelten,
außer, es wurde etwas Gegenteiliges schriftlich vereinbart.
som-software behält sich das Eigentum an der
gelieferten Ware / Software bis zur vollständigen Zahlung vor. Der
Besteller ist verpflichtet, jeden Wechsel seines Wohn- /
Geschäftsortes unverzüglich mitzuteilen, solange noch Forderungen
wegen gelieferter Ware / Software offen stehen oder die Ware /
Software noch nicht geliefert ist.
§ 6 Datenspeicherung
Hinweis gem. § 33 BDSG: Die aktuellen
Kundendaten werden bei Bedarf bei som-software gespeichert und zu
Testzwecken genutzt.
§ 7 Gewährleistung und Haftung
Bei Lieferung von Handelsware, Hardware
und nicht von som-software erstellter Software wie z.B. Betriebssystemen,
Datenbanken, Spezialsoftwaremodulen etc. gilt ausschließlich die
Gewährleistung des Lieferanten bzw. Herstellers. Bei der Software
sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass es nach dem Stand
der Technik nicht möglich ist, Softwarefehler unter allen
Anwendungsbereichen völlig auszuschließen. Störmeldungen bedürfen
der schriftlichen Form. Handelt es sich hier um einen Mangel von
besonderer Bedeutung (Kardinalpflicht), ist som-software nach ihrer Wahl zur
Nachbesserung oder Neulieferung in angemessener Frist verpflichtet.
Kommt som-software ihrer Verpflichtung innerhalb einer angemessenen Frist
nicht nach, kann der Kunde eine angemessene Minderung des
Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Schadenersatzansprüche gegenüber som-software sind ausgeschlossen, es sei
denn, sie beruhen auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Verhalten von som-software oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen. Im Übrigen
sind Schadenersatzansprüche gegenüber som-software begrenzt auf die
vertragstypischen vorhersehbaren Schäden. Schadenersatzansprüche
wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit
bleiben unberührt. Es wird eine Gewährleistungsfrist von 1 Jahr
vereinbart.
Für höhere Gewalt, Einwirkung Dritter,
Bedienfehler, Drittprodukte und Zulieferkomponenten oder Dinge, die
som-software nicht zu vertreten hat, kann som-software keine Haftung bzw.
Gewährleistung übernehmen.
Beanstandungen von Lieferungen oder
Berechnungen können nur innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt
schriftlich bei som-software geltend gemacht werden. Offensichtliche Mängel
sind unverzüglich zu rügen. §377 HGB bleibt unberührt.
§8 vertragsgemäßer Erfolg
som-software sich
zu einer gewissenhaften und umsichtigen Arbeitsweise. Ein
bestimmter Leistungserfolg ist aufgrund der bei Computersystemen
vorzufindenden Vielzahl der möglichen Konfigurationen und der damit
verbundenen denkbaren Probleme jedoch grundsätzlich vertraglich
nicht geschuldet. Ein Einsatz gilt als erfolgreich, wenn das
Problem entweder behoben werden konnte oder wenn som-software das Problem
lokalisieren kann, auch wenn das lokalisierte Problem selbst nicht
gelöst werden kann oder die Lösung des Problems vom Zeitaufwand
unverhältnismäßig hoch wäre.
§ 9 Arbeitsbedingungen
Bei Bedarf stellt der Kunde der Firma
som-software zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen alle
notwendigen Ressourcen und repräsentativen Test – Daten,
Schnittstellenbeschreibungen etc. kostenlos zur Verfügung.
§ 10 Rechte
Alle Rechte an unserer und von uns
erstellter Software sowie an unseren Daten (unabhängig vom
Speichermedium) liegen ausschließlich bei som-software.
Durch Auftragsvergabe werden folgende
Lizenzbedingungen anerkannt:
a.
bei Lieferung der Software und Daten räumen wir dem Kunden die
ausschließliche und nicht übertragbare Befugnis ein, die Software
und Daten auf einem Rechner des Kunden (1 Mandant) zu nutzen - bei
Netzwerklizenzen in einem lokalen Netzwerk entsprechend der Anzahl
der einzelvertraglich erworbenen Userlizenzen.
b.
Jede Kopie der Software und Daten, die nicht zum bestimmungsgemäßen
Gebrauch im lizenzierten Umfang technisch benötigt wird, ist
untersagt. Der Kunde ist berechtigt, ausschließlich zu
Sicherungszwecken eine Kopie zu erstellen.
c. Es
ist untersagt, die Software und Daten sowie die zugehörigen
Dokumentationen zu vervielfältigen, zu vertreiben, zu vermieten,
Dritten Unterlizenzen hieran einzuräumen oder diese in anderer
Weise Dritten zur Verfügung zu stellen, soweit hierzu keine
schriftliche Genehmigung von som-software vorliegt.
d.
Ebenso ist es untersagt, die Software und Daten sowie die
zugehörigen Dokumentationen oder Teile hiervon zu ändern, zu
modifizieren oder anzupassen oder in jeglicher Form zurück zu
entschlüsseln, soweit es jeweils über die Grenzen der §§ 69d Abs. 3
und 69 e UrhG hinausgeht.
e.
Für nicht selbst von som-software hergestellte Software, z.B. Datenbanken,
CAD, Betriebssysteme etc. gelten nur die Bestimmungen des
jeweiligen Lizenzvertrages / Lieferanten.
§ 11 Händler
An Händler liefern wir unsere Software
und Daten ausschließlich zum Zwecke des Weitervertriebs im eigenen
Namen und auf eigene Rechnung an den Endkunden. Insoweit räumen wir
dem Händler das Recht ein, dem Endkunden unsere Software und Daten
zu den oben unter § 9 (Rechte) beschriebenen Nutzungsumfang zu
überlassen.
§ 12 Erfüllungsort / Gerichtsstand /
Rechtswahl
Erfüllungsort ist Essen
Bei Verträgen mit Vollkaufleuten,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich
rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus diesem Vertrag, über dessen Entstehung oder
Wirksamkeit, sowie für Wechsel- und Scheckklagen das für som-software
sachlich und örtlich zuständige Gericht.
Bei internationalen Verträgen gilt das
für som-software örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht als
vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 13 salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen
dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so
wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht
berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder
undurchführbare Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem
Vertragsziel am nächsten kommt. Dasselbe soll gelten, wenn eine
Vertragslücke nachträglich offenbar wird.
§ 14 Anwendungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten nur im Rechtsverkehr mit Käufern, die Unternehmer sind im
Sinne des §14 BGB.
Stand: Mai 2018, som-software